Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe musste durch eine Klage der Jüdischen Gemeinde Pforzheim vor dem baden-württembergischen Oberlandesgericht dazu gezwungen werden, gegen antisemitische Wahlplakate der Nazipartei „Die Rechte“ zu ermitteln. Die faschistische Kleinstpartei hatte im Kommunalwahlkampf 2019 „Israel ist unser Unglück“ plakatiert, was die Staatsanwaltschaft als „Meinungsfreiheit“ bewertete. Zwar führte die Klageerzwingung zu Ermittlungen, doch im Mai 2021 wurden die Ermittlungen eingestellt, wogegen die Jüdische Gemeinde nun wiederum Klage auf Anklageerhebung eingereicht hat.
Im aktuellen Bundestagswahlkampf musste die Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Staatsanwaltschaft Zwickau zu Ermittlungen gegen als Wahlplakate getarnte Mordaufrufe der Nazipartei „Der 3. Weg“ zwingen. Die faschistische Partei hatte „Hängt die Grünen!“ plakatiert, aber die Zwickauer Staatsanwaltschaft fand das für einen Mordaufruf nicht präzise genug. Es sei schließlich nicht klar, ob die grünen PolitikerInnen oder die grünen WählerInnen gemeint seien.