In Stuttgart-Stammheim wurden die Antifas Jo und Dy zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Zudem wurde den Nazis grundsätzlich das Recht auf Schmerzensgeld zuerkannt.
Den beiden wird die Beteiligung an einem Überfall am 16. Mai 2020 auf die Mitglieder des Nazivereins Zentrum Automobil Ingo Thut, Jens Dippon und Andreas Ziegler vorgeworfen, die auf dem Weg zu einer Querdenkerkundgebung auf dem Cannstatter Wasen waren.
Wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung sowie Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall soll Jo für vier Jahre und acht Monate und Dy für fünf Jahre und sechs Monate in den Knast, obwohl es sich bei den Opfern lediglich um Nazis handelt.
Ein wesentlicher Belastungzeuge war ein Polizeispitzel, der aber in dem Prozess nicht auftrat und anonym blieb.
Dubravko Mandic hatte als Nebenklageanwalt von Andreas Ziegler während des Prozesses mit absurd langen Anträgen vergeblich versucht, die Antifas als DGB-gesteuert darzustellen.
Für den 23. Oktober 2021 ruft die Solidaritätskampagne „Antifaschismus ist notwendig“ um 16 Uhr am Stuttgarter Hauptbahnhof zu einer Demonstration unter dem Motto „Freiheit für alle Antifas!“ auf.
Antifaschismus ist immer legitim – Freiheit für Jo und Dy!
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