Wie angekündigt hat das Landgericht München I die angeklagten Nazis von Blood & Honour mit viel Nachsichtigkeit und Milde in die Freiheit entlassen. Sechs Angeklagte erhielten lediglich Bewährungsstrafen zwischen acht und 20 Monaten auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und drei Angeklagte sogar nur Geldstrafen zwischen 80 und 160 Tagessätzen. Gegen einen Nazi war das Verfahren bereits gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Grund für die skandalös niedrigen Strafen ist ein Deal zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, der bei Geständnissen wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot der im September 2000 verbotenen Naziorganisation sowie teilweise noch anderer Straftatbestände wie Volksverhetzung oder Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen immensen Strafnachlass vorsah.
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