Donnerstag, 01.09.2022

Im Fall der Neuköllner Brandanschlagsserie hat das Antifa Infoblatt kurz vor Beginn des Prozesses am Amtsgericht Tiergarten einen Rechercheartikel veröffentlicht. Darin wird nacherzählt, dass ein Hauptbelastungsbeweis gegen die Nazis ein Polizeivideo ist, das über längere Zeit unter der schützenden Hand von Staatsanwalt Matthias Fenner zurückgehalten wurde. Das Berliner LKA hatte das linke Opfer im Rahmen von § 129-Ermittlungen observiert und dabei die Nazis beim Sprayen von Morddrohungen gefilmt. Den Inhalt der Nazisprayereien wollen die Bullen nicht gekannt haben. Alles wie immer.
Das Berliner Landgericht hat am 26. August einer Beschwerde von Ferat Koçak gegen die verweigerte Nebenklage Recht gegeben. Seine Nebenklage musste entgegen der Entscheidung des Amtsgerichts zugelassen werden (Presse: 1 2 3): „Das Landgericht begründete die Nebenklage-Zulassung unter anderem damit, dass es eine "materiell-rechtliche Möglichkeit" gebe, dass die beiden Hauptangeklagten T[hom] und P[aulenz] auch wegen versuchten Mordes oder versuchten Totschlags verurteilt werden.“
Am 29. August begann der Prozess gegen Sebastian Thom und Tilo Paulenz und zwei weitere Nazis. Das Verfahren gegen Stefan K. war „schon vor einigen Tagen durch Verhängung eines Strafbefehls über 900 Euro wegen Sachbeschädigung abgetrennt worden“, das gegen den stadtbekannten Oliver Werner wurde am ersten Verhandlungstag wegen Nichterscheinens abgetrennt und das gegen Samuel B. wird vermutlich abgetrennt werden. (Presse: 1 2 3).