Vor dem Landgericht München fand der Berufungsprozess gegen zwei Mitglieder des „Dritten Wegs“ wegen ihrer hetzerischen Wahlplakate gegen die Grünen statt. Der damalige Vorsitzende Klaus Armstroff wurde zu 140 Tagessätzen à 60 Euro (statt 50 Euro in der ersten Instanz) verurteilt. Der stellvertretende bayerische Landesvorsitzende Karl-Heinz Statzberger wurde freigesprochen. Im Bundestagswahlkampf 2021 hatte die Nazikleinstpartei „Hängt die Grünen!“ plakatiert. Zwar stellte das Landgericht zweifellos die Strafbarkeit der Plakate fest, sah aber Statzbergers Beteiligung als nicht bewiesen an. Das Amtsgericht hatte ihn noch zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das war nicht die einzige juristische Niederlage für den „Dritten Weg“: „Erst Ende letzter Woche wurden in Sachsen zwei weitere Kader des Dritten Weg wegen dieser Plakate verurteilt. Wegen Volksverhetzung muss der sächsische Landesvorsitzende Tony Gentsch eine Geldstrafe in Höhe von 4.800 Euro (120 Tagessätze à 40 Euro) zahlen, sein Helfer Rico Döhler 50 Tagessätze. Ursprünglich hatte das Amtsgericht Zwickau kein Hauptverfahren eröffnen wollen, die Staatsanwaltschaft legte jedoch erfolgreich Beschwerde dagegen ein.“ Keines der Urteile ist rechtskräftig.