Dienstag, 23.05.2023
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat Beschwerde gegen den Beschluss des Karlsruher Landgerichts eingelegt, die Anklage gegen den von den RDL-Razzien betroffenen Redakteur nicht zuzulassen. Sollte die Staatsanwaltschaft mit ihrer Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Erfolg haben, wird doch noch eine Hauptverhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe eröffnet. Zwar hatte der RDL-Redakteur in einem Artikel einen Link auf das Archiv von linksunten.indymedia.org gesetzt, aber damit nicht annähernd so viel Aufmerksamkeit auf das andauernde Verbot der linksradikalen Nachrichtenplattform erzeugt, wie die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit ihrem Zensurversuch bereits zum jetzigen Zeitpunkt.
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