Montag, 12.06.2023

Das Oberlandesgericht Stuttgart lässt die Anklage gegen einen Redakteur von Radio Dreyeckland wegen eines Links auf das Archiv von linksunten.indymedia.org zu. Damit wurde die sehr deutliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe, eine Anklage in dieser Sache nicht zuzulassen, aufgehoben.
Es kommt nun also zu einem Prozess vor dem Landgericht Karlsruhe, bei dem sich der RDL-Redakteur wegen Unterstützung einer verbotenen Vereinigung verantworten muss, die es nicht mehr gibt. Die als Verein verboten wurden, den es nie gab. Wegen einer Plattform mit Informationen, deren Archiv es noch immer gibt.
Ein Archiv über den Aufstieg der AfD, die bundesweit bei 18 Prozent steht. Auch die AfD bricht Regeln, allerdings setzt sie nicht nur Links. Welche Regeln gebrochen werden, sagt etwas über den Regelbrecher aus. Welche Regelbrüche verfolgt werden, sagt etwas über die Strafverfolger aus.
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