Dienstag, 29.08.2023
Der Langzeitgefangene Thomas Meyer-Falk wurde am 29. August nach 27 Jahren aus dem Gefängnis entlassen. Nach 17 Jahren Strafhaft wurde Thomas 2003 zur „Sicherungsverwahrung“ in den Freiburger Knast überstellt. Nach 10 Jahren gilt im Falle von „Sicherungsverwahrung“ eine Art juristische Beweislastumkehr. Nicht mehr der Gefangene muss beweisen, dass er keine Gefahr für die Gesellschaft darstellt, sondern der Staat muss beweisen, dass der Gefangene eine Gefahr darstellt. Dies misslang der Justiz gründlich, so dass das Warten endlich ein Ende hat. Willkommen draußen!
Presse: junge Welt |
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