Kreativ geht der Stadtrat von Essen gegen den für 29. und 30. Juni geplanten Bundesparteitag der AfD in der Essener Grugahalle vor. Der Stadtrat verlangte von der AfD eine strafbewehrte Zusicherung, dass keine strafbaren nationalsozialistischen Parolen auf dem Parteitag verwendet würden. Bei Zuwiderhandlung sollte sich die Partei zu einer Zahlung von einer halben Million Euro verpflichten, was die AfD ablehnte.
Der Essener Stadtrat entschied weiter, dass andernfalls der Mietvertrag mit der AfD „unverzüglich außerordentlich fristlos“ zu kündigen sei, was die Stadt umsetzte. Die AfD klagt nun gegen die einseitige Änderung des geschlossenen Vertrags und die anschließende Kündigung durch die Stadt Essen.
Wir hingegen veröffentlichen unkreativ wie oft interne Unterlagen der Nazipartei: den finanziellen Teil des vorläufigen Tätigkeitsberichts 2023 des AfD-Bundesvorstands mit Stand vom 7. Mai für den 15. AfD-Bundesparteitag. Demnach könnte die AfD sich Essen locker leisten.
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