Am 16. Juli wurde das Nazimagazin „Compact“ von Jürgen Elsässer vom Bundesinnenministerium verboten. Zeitgleich mit dem Verbot der „COMPACT-Magazin GmbH“ und der „CONSPECT FILM GmbH“ gab es Razzien am brandenburgischen Redaktionssitz in Falkensee bei Berlin sowie in Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Wie beim Verbot von Indymedia linksunten wurde das Vereinsgesetz missbraucht, um ein Pressemedium zu zensieren. Nur traf es in diesem Fall keine linksradikale Nachrichtenplattform, sondern das reichweitenstärkste Medium der radikalen Rechten. „Compact“ wurde wegen menschenverachtender Hetze verboten.
Das „Compact“-Verbot ist eine Reaktion auf die antifaschistischen Recherchen zum Nazitreffen in Potsdam im Herbst 2023 und die darauf folgenden Massenproteste Anfang 2024. Verbote weiterer Nazivereine wurden in Aussicht gestellt.
Mit dem Verbot wurde nicht nur das gesamte Vermögen des Nazimagazins, sondern auch eine sechsstellige Summe an Wahlkampfmitteln der AfD beschlagnahmt. Die AfD Brandenburg hatte dem „Compact“-Magazin das Geld als Miete für eine Bühne gezahlt. Die Bühne sollte an 17 Orten im Landtagswahlkampf eingesetzt werden. Well done.
Presse:
ARD1 |
ARD2 |
taz1 |
taz2 |
Spiegel1 |
Spiegel2 |
Spiegel3 |
Spiegel4 |
Spiegel5 |
Tagesspiegel1 |
Tagesspiegel2 |
Tagesspiegel3 |
Tagesspiegel4 |
Netzpolitik |
Übermedien |
LTO1 |
LTO2 |
Zeit1 |
Zeit2 |
Zeit3 |
SZ1 |
SZ2 |
FAZ1 |
FAZ2 |
RND1 |
RND2 |
AP