Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass das „Bundesamt für Verfassungsschutz“ (BfV) die „Junge Alternative“ (JA) weiterhin als „gesichert rechtsextremistisch“ klassifizieren darf. Das Gericht lehnte am 5. Februar einen Antrag von AfD und JA auf vorläufigen Rechtsschutz ab. Die „Alternative für Deutschland“ (AfD) gilt dank Parteienprivileg bisher nur als „Verdachtsfall“. Ein Eilantrag dagegen war 2022 gescheitert – ebenfalls vor dem Kölner Verwaltungsgericht, das wegen des BfV-Sitzes in Köln-Chorweiler regelmäßig zuständig für Klagen gegen den Geheimdienst ist.
Die JA darf also weiterhin in die höchste der drei Überwachungskategorien „Prüffall“, „Verdachtsfall“ und „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingruppiert werden.
Das Verfahren ausgelöst hatte das BfV im April 2023 durch die Einstufung des „Instituts für Staatspolitik“ (IfS) von Götz Kubitschek, „EinProzent“ von Philip Stein und eben der JA als „gesichert rechtsextremistisch“. Dagegen hatten JA und AfD im Juni 2023 Klage eingereicht, über die nun entschieden wurde, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wie LTO schreibt:
„Gegen den Beschluss können die AfD und die JA Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht (OVG) einlegen. Über die Berufung gegen die abgewiesene Klage gegen die Einstufung als Verdachtsfall will das OVG NRW am 12. März mündlich verhandeln.“
Die JA war bereits 2019 und „EinProzent“ sowie das IfS 2020 vom BfV zu „Verdachtsfällen“ erklärt worden. AfD und JA hatten erfolglos vor dem VG Köln dagegen geklagt.
Gegen die IfS-Einstufung als „Verdachtsfall“ scheiterte Kubitschek 2023 mit einem Eilantrag, woraufhin die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ erfolgte. Das „Landesamt für Verfassungsschutz“ Sachsen-Anhalt stufte das IfS bereits 2021 als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Und die „Identitäre Bewegung“ gilt schon seit 2019 als „gesichert rechtsextremistisch“.
Da es sich bei allen vier Organsationen nicht um Parteien, sondern um Vereine handelt, sind Verbote nach dem Vereinsgesetz möglich. Nach den Naziskandalen dürften die „Identitäre Bewegung Deutschland“, das „Institut für Staatspolitik“, „EinProzent“ und nach dem Verwaltungsgerichtsurteil nun auch die „Junge Alternative“ ganz oben auf der „Verbotsliste gegen Rechts“ des Bundesinnenministeriums stehen.
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