Mittwoch, 07.08.2024
Das Landgericht Halle hat am Ende eines Berufungsprozesses am 2. August das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Halle gegen den Nazi Sven Liebich bestätigt: anderthalb Jahre Knast ohne Bewährung wegen Volksverhetzung und übler Nachrede. Damit wurden beide Berufungen zurückgewiesen und es ist nurmehr Revision gegen das Urteil möglich.
Bis Anfang dieses Jahres hetzte Liebich wöchentlich in der Innenstadt von Halle. Erst als eine sympathisierende Staatsanwältin abgezogen wurde, häuften sich die Verfahren gegen den Nazihändler.
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