Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss, Pressemitteilung) hat das Verbot des Nazimagazins „Compact“ in einem Eilverfahren teilweise vorläufig aufgehoben. Das Innenministerium hatte das Nazimagazin von Jürgen Elsässer im Juli nach den Vereinsgesetz verboten. Die bei den Razzien beschlagnahmten Asservate dürfen für das Verbotsverfahren ausgewertet werden. Insgesamt seien die Erfolgsaussichten im Hauptverfahren „offen“, deshalb darf „Compact“ vorerst weiter veröffentlichen.
Zwar bejahte das Gericht die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf die GmbH, gegen die sich das Verbot richtete. Ob sie aber den „Verbotsgrund des Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung erfüllt, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden“. Auch erkennen die VerwaltungsrichterInnen an, dass sie „mit der ihr eigenen Rhetorik in vielen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnimmt“.
Sie bezweifeln aber, dass die „verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist. Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen.“
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