Dienstag, 29.10.2024
Das Amtsgericht Karlsruhe hat am 28. Oktober drei Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fanprojekts des Karlsruher SC wegen „versuchter Strafvereitelung“ zu je 90 Tagessätzen verurteilt. Das sind in diesem Fall Geldstrafen zwischen 4050 bis 6300 Euro. Hintergrund ist die Strafverfolgung einer Pyroaktion am Ende 2022, zu der die Staatsanwaltschaft die Fanbeauftragten als ZeugInnen befragen wollte. Das hätte allerdings jegliches Vertrauensverhältnis zu den Fans zerstört, weswegen die Angeklagten gegenüber den Behörden konsequenterweise schwiegen. Statt ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht für ihre Soziale Arbeit zuzugestehen, wurden die drei nun vom Karlsruher Gericht in erster Instanz verurteilt.
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