Das Verwaltungsgericht Osnabrück (Az.: 9 A 3/23) hat am 31. Januar entschieden, dass ein 52-jähriger Polizeihauptkommissar „über einen langen Zeitraum“ zwar „durch den Versand von 32 Dateien rassistischen, ausländerfeindlichen oder die Zeit des Nationalsozialismus verharmlosenden Inhalts sowie den Empfang von 11 Dateien entsprechenden Inhalts ohne angemessene Reaktion darauf gegen seine Pflicht zur Verfassungstreue gem. § 33 Abs. 1 S. 3 BeamtStG schuldhaft verstoßen hat“.
Da aber das Gericht „nicht zu der Überzeugung“ kam, „dass das Dienstvergehen auf einer eigenen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnende Gesinnung beruhe“ und „eine verfassungswidrige Grundhaltung des Beklagten […] nicht erkennbar“ sei, geht „die Kammer […] davon aus, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung durch den Beklagten nicht endgültig zerstört sei“. Statt den Polizeihauptkommissar wie von der Polizeidirektion Osnabrück gefordert „aus dem Dienst zu entfernen“, wurde er vom Gericht lediglich zum Polizeioberkommissar degradiert, was gerade mal einer Besoldungsstufe entspricht: „Im Rahmen einer Gesamtabwägung müsse allerdings beachtet werden, dass auch ein Beamter ein Recht auf ein Privatleben habe.“
Am 20. November war ein 45-jähriger Polizist ebenfalls wegen Nazichats bei der Freiburger Polizei noch nicht rechtskräftig vom Amtsgericht Breisach in sechs Fällen wegen Volksverhetzung und in drei Fällen wegen der Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen zu 280 Tagessätzen à 85€ verurteilt worden, wie der SWR berichtete:
„Bei den Chatnachrichten handelte es sich um böswillige Angriffe auf Personen schwarzer Hautfarbe, Muslime und Asylbewerber. Bilder, die im Prozess als Beweismittel verwendet wurden, zeigten unter anderem den Hitlergruß und rassistische Sprüche wie ,Das Beste an der schwarzen Mutter ist ihr rosa Innenfutter‘.
Laut Ermittlungen des Landeskriminalamtes (LKA) hatte der angeklagte Polizist aus Breisach die Chatgruppe mit dem Namen ,Feierabend‘ gegründet und war dort nach Aussage der Staatsanwaltschaft sehr umtriebig. Er hatte demnach strafbare Inhalte gepostet und diese auch in anderen Gruppen weitergeleitet. Laut Staatsanwaltschaft hat er damit in Kauf genommen, dass das beanstandete Material verbreitet wird. Die anderen Mitglieder der Chatgruppe gehen straffrei aus.“