Dienstag, 11.03.2025

Netzpolitik hat das NfD-klassifizierte und bisher unveröffentlichte VS-Gutachten des „Bundesamtes für Verfassungsschutz“ vom 22. Februar 2021 zur AfD veröffentlicht, mit dem letztendlich die Einstufung als „Verdachtsfall“ begründet wurde.
Der Clickbait-Titel im typischen Bond-Stil: „Folgegutachten zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Alternative für Deutschland (AfD)“.
Doch mittlerweile gibt es ein neues, lange erwartetes Gutachten zur Frage, ob die AfD nach „Prüffall“ (VS-Gutachten von 2019) und „Verdachtsfall“ auch als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird, der höchsten der drei Beobachtungskategorien des Inlandsgeheimdienstes.
Das neue, dritte Gutachten wurde unter VS-Präsident Thomas Haldenwang erstellt und sollte eigentlich noch 2024 veröffentlicht werden. Doch dann wurde der Bundestag aufgelöst, Haldenwang kandidierte für die CDU und scheiterte mit seinen Karriereambitionen im Bundestag.
Der eben noch Geheimdienstchef machte offen CDU-Politik, aber das VS-Gutachten zur AfD wurde ohne Not zurückgehalten. Um die Wahl nicht zu beeinflussen, hieß es.
Nun entscheidet die nächste Bundesregierung, wer demnächst Präsident oder Präsidentin des Bundesamts wird. Was mit dem Gutachten geschieht, soll dann diese Person entscheiden. Aus Respekt vor der nächsten Regierung, heißt es.