Seit der VS-Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ haben Disziplinarverfahren gegen AfDler nach dem 2024 reformierten Bundesdisziplinargesetz eine deutlich höhere Aussicht auf Erfolg, sprich gerichtlichen Bestand. Unter den AfD-KandidatInnen im Staatsdienst macht sich daher Unruhe breit und es gibt Parteiaustritte.
Antidot der Nazipartei: Eine AfD-Handreichung des Bundesvorstands, die wir kürzlich geleakt haben. Darin wird unfreiwillig das Thema gesetzt: „Ein Parteiaustritt ist in keinem Fall erforderlich“. Nun berichten Tagesschau/SWR und Der Standard über die Handreichung und nennen Zahlen:
„Report Mainz hat sich in einer aktuellen Datenauswertung angesehen, wer in den letzten Jahren im Bund, auf Landes- und kommunaler Ebene für die AfD kandidiert hat, und kommt auf über 220 Staatsdiener mit AfD-Parteibuch. Ausgewertet wurden amtliche Wahlunterlagen des Bundes sowie jene der meisten Landkreise und kreisfreien Städte (303 von 400) sowie Bundesländer (14).
Die größte Gruppe machen mit 63 Lehrerinnen und Lehrer aus, gefolgt von 49 Polizisten, 40 Verwaltungsbeamten und 24 Soldaten. 38 der Kandidaten arbeiten derzeit hauptberuflich als Landtags-, Bundestags- oder Europaabgeordnete, ergibt die Recherche von Report Mainz, ein großer Teil des Rests ist ehrenamtlich für die AfD tätig.“
Das könnte nun Konsequenzen haben: „Mehrere Bundesländer erklärten gegenüber Report Mainz, dass eine aktive Betätigung, wie etwa die Kandidatur für ein öffentliches Amt, für eine als extremistisch eingestufte Partei grundsätzlich den Verdacht eines ,Dienstvergehens‘ und damit möglicherweise auch ein Disziplinarverfahren begründen würde.“
Das schönste zum Ende: AfD-Rentner bangen um ihre Staatspension, denn „möglicherweise sind auch Pensionäre betroffen. Die Bundesländer verwiesen in ihren Erklärungen vor allem auf das sogenannte Beamtenstatusgesetz. Demnach gilt es auch als ,Dienstvergehen‘, wenn sich Ruhestandsbeamten gegen die ,freiheitliche demokratische Grundordnung‘ betätigen.
Dies beträfe, sollte die Einstufung des Verfassungsschutzes gerichtlich bestätigt werden, laut der Auswertung zusätzlich mehr als 160 Pensionärinnen und Pensionäre. Auch sie haben in den vergangenen Jahren für die AfD bei einer Wahl kandidiert.“