Das „Bundesamt für Verfassungsschutz“ hat am 2. Mai „aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“ die Hochstufung der „Alternative für Deutschland“ (AfD) vom „Verdachtsfall“ zur „gesichert rechtsextremen Bestrebung“ bekannt gegeben:
„Die Prüfung erstreckte sich auch auf Entwicklungen in der Partei, die sich an die Entscheidung des OVG NRW aus Mai 2024 [welche die Einstufung der Partei als Verdachtsfall bestätigte] anschlossen. Zu berücksichtigen waren dabei insbesondere die Aktivitäten der AfD im Wahlkampf zu den letzten drei Landtagswahlen, die zwischenzeitliche Neustrukturierung des Verhältnisses zwischen AfD und ihrer gesichert rechtsextremistischen Parteijugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) sowie der Wahlkampf zur vorgezogenen Bundestagswahl bis zur Bildung der AfD-Fraktion im 21. Deutschen Bundestag.
Nach alledem war Folgendes festzustellen:
Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.
Dieses ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden. Dies zeigt sich in der Vielzahl fortlaufend getätigter fremden-, minderheiten- sowie islam- und muslimfeindlichen Äußerungen von führenden Funktionärinnen und Funktionären der Partei. Insbesondere die fortlaufende Agitation gegen Geflüchtete beziehungsweise Migrantinnen und Migranten befördert die Verbreitung und Vertiefung von Vorurteilen, Ressentiments und Ängsten gegenüber diesem Personenkreis. Die Abwertung der vorgenannten Personengruppen zeigt sich auch in der pauschalisierenden Verwendung von Begriffen wie ,Messermigranten‘ oder in der generellen Zuschreibung einer ethnokulturell bedingten Neigung zu Gewalt durch führende Mitglieder der AfD.“
In Freiburg demonstrierten am 4. Mai rund 800 Menschen für ein AfD-Verbot. Aber zumindest staatliche Geldhahn könnte der Nazipartei mal abgedreht werden.
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