Erstmals wäre die AfD mit 26 Prozent der Stimmen laut Sonntagsfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa stärkste Partei im Bundestag vor CDU/CSU mit 25 Prozent. Zwar sind die nächsten Bundestagswahlen vermutlich noch etwas hin, aber im Sommer 2026 sind Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, wo CDU und AfD bei der letzten Umfrage im Januar fast gleichauf lagen.
Als Reaktion auf die aktuellen Wahlumfragen auf Bundesebene ist über den Umgang mit der Nazipartei in der zukünftigen Großen Koalition ein Streit entbrannt. Während führende Rechtsaußenpolitiker der CDU/CSU wie Jens Spahn eine Normalisierung des Umgangs mit der AfD forderten, wollen Teile der SPD ein Verbotsverfahren einleiten.
Darin werden sie von zivilgesellschaftlichen Gruppen unterstützt, darunter auch durch den Freiburger Appell „an die Mitglieder des Bundestags, vor allem an die aus unserer Region, an die Mitglieder des Bundesrats, vor allem die Mitglieder der Landesregierung und des Landtags in Stuttgart und an die Mitglieder der Bundesregierung“, für die „Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD nach Artikel 21 des Grundgesetzes“ einzutreten.
Die aktuelle Debatte erinnert an jene von 1930, als das NSDAP-Verbot (Archiv) scheiterte. Immerhin sind sich die zukünftigen Regierungsparteien darin einig, dass die AfD keinen Platz im Parlamentarischen Kontrollgremium bekommen soll, welches für die Kontrolle der Geheimdienste zuständig ist.