Sonntag, 11.05.2025

Nach der Einstufung der „Alternative für Deutschland“ (AfD) in die höchste Beobachtungskategorie des „Bundesamtes für Verfassungsschutzes“ (BfV) hat die Nazipartei Rechtsmittel eingelegt. Das BfV hat daraufhin wie üblich ein Stillhalteabkommen bis zu einem Entscheid im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln abgegeben.
Die AfD hat aus Anlass der VS-Hochstufung eine aktualisierte „Handreichung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst zu den Folgen einer Einstufung der AfD als ,gesichert rechtsextremistisch‘“ an alle Mitglieder verschickt. Wir veröffentlichen die AfD-Handreichung als PDF.
Natürlich darf in keinem wirksamen Antirepressivum die Frage „Sollte ich aus der Partei austreten, um jedes Risiko zu vermeiden?“ fehlen. Weder die offizielle AfD-Antwort „Ein Parteiaustritt ist in keinem Fall erforderlich“ noch die Beschwichtigungen des neuen CSU-Innenministers Alexander Dobrindt scheinen bei Sieghard Knodel verfangen zu haben. Der baden-württembergische AfD-Bundestagsabgeordnete habe sein „privates und geschäftliches Umfeld schützen“ wollen, indem er als Reaktion auf die VS-Einstufung seinen Austritt aus Partei und Fraktion bekannt gab.
Vielleicht hat Knodel aber auch einfach nur auf die Handreichung reagiert, in der es heißt: „Die Tätigkeit oder Kandidatur für eine herausgehobene Stellung in unserer Partei [...] könnte als Verfassungstreuepflichtverletzung beurteilt werden, falls Gerichte die Einschätzung durch den Verfassungsschutz teilen sollten. Und jeder Beamte muss unabhängig von seiner Mitgliedschaft in einer Partei öffentliche Äußerungen unterlassen, die mit verfassungsfeindlichen Zielen in Verbindung gebracht werden können.“