Vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wird vom 15.01.2019-17.01.2019 an insgesamt drei Verhandlungstagen das Verbot des Nachrichtenportals linksunten.indymedia.org verhandelt. „Wir gehen davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht viel Zeit für die Beweisaufnahme und Erörterung der Rechtslage eingeplant hat, weil das Verfahren diverse Probleme im Tatsachen- und Rechtsbereich aufweist“ schlussfolgert die Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk, die einen der von dem Verbot Betroffenen anwaltlich vertritt, aus der außergewöhnlich langen Terminierung. So sind beispielsweise bislang im gesamten Verfahrensverlauf vom Bundesinnenministerium keinerlei Beweise für die Mitgliedschaft der von dem Verbot Betroffenen in dem vermeintlichen Verein „linksunten.indymedia“ vorgelegt worden.
Unterdessen sind auch weitere Maßnahmen des Bundesinnenministeriums (BMI) Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen rund um das Verbot von linksunten.indymedia.org geworden. So hat unter Verkennung des sog. Trennungsgebotes das Bundesinnenministerium das Bundesamt für Verfassungsschutz mit der Auswertung der im Verbotsverfahren beschlagnahmten Unterlagen und der noch immer nicht entschlüsselten Rechner beauftragt. „Wegen der Erfahrungen des Nationalsozialismus gilt in der Bundesrepublik der Grundsatz, dass die Nachrichtendienste über keine exekutiven polizeilichen Befugnisse verfügen dürfen“ erläutert RA Sven Adam eines der wesentlichen Anliegen des Grundgesetzes. „Das BMI überlässt aber ausgerechnet dem Verfassungsschutz die inhaltliche Auswertung sämtlicher Unterlagen in einem Vereinsverbotsverfahren – eine Arbeit, die laut dem Vereinsgesetz der Verbotsbehörde oder einer Polizeibehörde aber gerade keinem Geheimdienst zugewiesen ist.“ Am 22.06.2018 wurde daher auch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin gerichtet auf die Unterlassung der Auswertung durch das Bundesamt und die Rückführung der beschlagnahmten Gegenstände an das Bundesinnenministerium erhoben.
Für Rückfragen stehen die Bevollmächtigten zur Verfügung.
Hintergrund: Das BMI hatte am Freitag, den 25.08.2017, die Wohnungen von als Vereinsmitglieder bezeichneten Personen durchsuchen lassen und ihnen zeitgleich eine Verbotsverfügung für den angeblich existierenden Verein linksunten.indymedia.org zugestellt. Gegen die Verbotsverfügung sind bei dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) insgesamt fünf Klagen (Az.: BVerwG 1 A 11.17, 1 A 12.17, 1 A 13.17, 1 A 14.17, 1 A 15.17) sowie bei den Verwaltungsgerichten (VG) Freiburg, Karlsruhe und Berlin diverse Beschwerde und Hauptsacheverfahren gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen und die Auswertung beschlagnahmter Asservate durch den Verfassungsschutz anhängig.
Göttingen | Freiburg | Kiel | Jena, den 22.06.2018