Dienstag, 11.03.2008
Das Landgericht Bielefeld hat den Nazi und V-Mann des Verfassungsschutzes des Inlandsgeheimdienstes von NRW Sebastian Seemann zu drei Jahren und neun Monaten Haft wegen Drogen- und Waffenhandels verurteilt. Der eigentliche Skandal besteht jedoch nicht in der Beschäftigung eines Schwerkriminellen als Spitzel sondern die Weigerung des Innenministeriums, den Namen des Drahtziehers, Seemanns Führungsbeamten, zu nennen. Diesem droht jedoch kein Verfahren wegen Anstiftung, Mittäter- oder zumindest Mitwisserschaft sondern wegen Strafvereitelung: Er hatte den Nazi vor der Überwachung durch die Polizei gewarnt. Die im Dunkeln sieht man nicht...
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