Die NZZ berichtet am 30. Juli über Hintergründe zu den Ermittlungen gegen den Revolutionären Aufbau Schweiz.
Demnach hat das schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona einem Gesuch der Bundesanwaltschaft auf Entsiegelung der von Dokumenten und elektronischen Datenträgern stattgegeben, die am 6. Mai bei einer Hausdurchsuchung neben „pyrotechnischem Material“ beschlagnahmt wurden. Vorgeworfen wird einer Kommunistin des Aufbaus die Beteiligung an sieben Sprengstoffanschlägen mit umgebauten Feuerwerkskörpern in der Zeit zwischen September 2002 und Juli 2006. Die Anklage stützt sich weiter auf DNA-Spuren sowie auf den E-Mail-Ausdruck eines Bekennerschreibens, das bei einer Durchsuchung der gleichen Wohnung am 12. Februar 2007 beschlagnahmt wurde.
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