Am 8. Oktober hat das Revisionsverfahren gegen fünf Mitglieder der seit 2007 verbotenen Nazi-Kameradschaft „Sturm 34“ aus dem sächsischen Mittweida begonnen. Im August 2008 waren zwei der fünf Angeklagten vom Landgericht Dresden wegen gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen verurteilt worden, ein weiterer erhielt eine Bewährungsstrafe und zwei wurden freigesprochen. Einer der beiden Freigesprochenen war Informant des Staatsschutzes. Da „Sturm 34“ in diesem Verfahren explizit nicht als „kriminelle Vereinigung“ eingestuft wurde, legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Der Bundesgerichtshof will am 3. Dezember grundsätzlich darüber entscheiden, unter welchen Bedingungen eine Nazi-Kameradschaft als „kriminelle Vereinigung“ einzustufen ist.