Wie der achte Prozesstag diente auch der neunte Prozesstag am 8. Januar 2014 dazu, die Verhandlungen im Revisionsprozess gegen den Nazi Florian Stech nicht für mehr als drei Wochen zu unterbrechen. Thema war unter anderem die DNA-Entnahme bei einem Nebenkläger. Auch wurden Stechs Vorstrafen verlesen: Die letzte Verurteilung erfolgte im Januar 2012 in Lahr, Stech wurde zu 150 Tagessätzen à 30 € für eine antisemitische Umdichtung des Westerwald-Liedes verurteilt. In diesem Prozess ließ Stech sich noch von der Nazianwältin Nicole Schneiders vertreten. Eine Verurteilung in höhe von 100 Tagessetzen à 40 € erhielt Stech im Jahr 2009 für das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ bei einem Nazi-Flashmob in Offenburg. Im März 2010 kam eine Verurteilung wegen Körperverletzung hinzu, die Stech eine siebenmonatige Gefängnisstrafe auf Bewährung einbrachte. Es folgte eine Verurteilung wegen „übler Nachrede“ zu 25 Tagessätzen à 15 € als Stech fälschlicherweise eine Person als Kinderschänder outete. Der nächste Verhandlungstag ist Mittwoch, der 29. Januar. An diesem Tag sollen die Plädoyers gehalten werden, auch das DNA-Gutachten soll bis dahin vorliegen.