Der Zivilsenat Freiburg des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat in zweiter Instanz am 22. Dezember geurteilt, dass Radio Dreyeckland den Nazianwalt Oliver Kloth weiter als „rassistischen Anwaltsredner“ bezeichnen darf. Allerdings wurde anders als noch in erster Instanz eine weitere Passage des RDL-Beitrages vom OLG zugunsten des AfDlers nicht als Meinungsäußerung, sondern als unwahre Tatsachenbehauptung eingestuft, was laut RDL weitreichende Konsequenzen für die Pressefreiheit haben könnte. Derweil versucht Kloth die Suchmaschine Google zu zensieren, da er sich einer „Verleumdung durch Diffamierung als ‚Nazianwalt‘ und / oder ‚Anwalt, der seine Mandanten verrät‘“ ausgesetzt fühlt. Auch in der mündlichen Anhörung am 16. Dezember, bei der anders als bei der erstinstanzlichen Anhörung im Juli keiner seiner AfD-Kameraden anwesend war, klagte Kloth dem Gericht sein Leid: Wegen seiner AfD-Aktivitäten sei er von einer Motorradzeitschrift aus dem Freiburger Umland nach vielen Jahren als regelmäßiger Autor und Werbekunde rausgeschmissen worden.