Samstag, 05.08.2017

Der Bundesfinanzhof hat in einem Grundsatzurteil (BFH) entschieden, dass reine Männervereine nicht gemeinnützig sind, wenn sie keinen sachlichen Grund vorzuweisen haben. Tradition ist explizit kein sachlicher Grund, denn entschieden wurde im Fall einer Freimaurerloge. Nun dürfte in den Burschenhäusern landauf und landab das große Schlottern ausbrechen, denn ohne die Steuerprivilegien dürfte so manche Burschenvilla demnächst nicht mehr von den Alten Herren zu finanzieren sein.