Der Weiler Nazi Andreas Weigand wurde vom Amtsgericht Bad Säckingen zur Zahlung von 60 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt. Vertreten wurde Weigand vom „Alten Herrn“ der „Burschenschaft Thessalia Prag zu Bayreuth“ in der „Deutschen Burschenschaft“ und Nazianwalt aus Wunsiedel Andreas Wölfel. Weigand hatte in Frankreich im August 2016 heimlich ein Telefonat eines LKA-Bullen aufgezeichnet und anschließend veröffentlicht, was zu einer Anklage wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes führte. Wölfel scheiterte damit, die örtliche Zuständigkeit des Gerichts zu beanstanden, denn dieses folgte „der Rechtsauslegung der Staatsanwaltschaft für Staatsschutzsachen in Karlsruhe, für die es darauf ankam, dass der Dialog in deutscher Sprache auf dem Facebook-Account des Angeklagten veröffentlicht und mehr als 58 000 Mal aufgerufen wurde.“