Am 8. Dezember begann der Kaiserstuhlbrücken-Prozess gegen Dubravko Mandic und Robert Hagerman vor dem Amtsgericht Freiburg. Die beiden AfDler hatten im Kommunalwahlkampf 2019 Linken auf der Kaiserstuhlbrücke an der Neuen Messe einen Hinterhalt gelegt und sie angegriffen, wofür die Nazis Strafbefehle wegen gefährlicher Körperverletzung erhielten. Beide legten Widerspruch gegen die Strafbefehle ein, so dass es nun zur Hauptverhandlung kam. Mandic, dessen Strafbefehl auf acht Monate Haft auf Bewährung lautete, ließ sich von Nazianwalt Jochen Lober aus Köln vertreten, nutzte aber sein Fragerecht vor Gericht auch selbst. Hagerman hingegen hatte sich ursprünglich von Roland Ulbrich verteidigen lassen und hatte zusätzlich einen Antrag gestellt, ihm Nicole Schneiders als Pflichtverteidigern beizuordnen. Dieser Antrag wurde von Richter Stefan Schuller abgelehnt, was ihm einen Befangenheitsantrag von Lober einbrachte. Schuller wirkte insgesamt etwas überfordert, will aber offensichtlich ein revisionssicheres Urteil fällen. Einen Tag vor dem Prozess gab Hagerman bekannt, dass er Ulbrich das Mandat entzogen habe und benannte Schneiders als seine neue Anwältin. Diese war jedoch am 8. Dezember verhindert, so dass Hagerman ohne Anwältin vor Gericht erschien. Schuller trennte daraufhin Hagermans Verfahren ab, was den Nazis gar nicht gefiel.
Am ersten Verhandlungstag wurden vier ZeugInnen befragt: Der Nebenkläger, den Hagerman mit einer Zange an den Kopf geschlagen und Mandic zwei Mal Pfefferspray ins Gesicht gesprüht hatte, die beiden Linken, welche die AfD-Plakate umdrehen wollten sowie eine Zeugin, die das Geschehen zufällig beobachtet hatte. Alle vier ZeugInnenaussagen deckten sich weitestgehend. Vor Gericht wurde hauptsächlich um die zeitliche Reihenfolge von Gerangel und Holen des Pfeffersprays durch Mandic gerungen, was darüber entscheidet, ob Mandic sich für den ersten Pfefferspray-Angriff auf Nothilfe berufen kann oder nicht.
Mandic und Lober versuchten die ganze Zeit erfolglos die Zeugen als stereotype Linksradikale darzustellen und nervten alle mit ihrer Chaostaktik, möglichst viele zeitfressende Anträge zu stellen. Der erste Verhandlungstag dauerte dadurch neun Stunden.
Die vierte und letzte Zeugin war der Prototyp einer „unbeteiligten Zuschauerin“. Die Frau arbeitete damals in der Freiburger Messe und war auf dem Heimweg, als sie von Mandic’ Benz auf der Kaiserstuhlbrücke ausgebremst wurde. Sie beobachtete den gesamten Ablauf von der Seite und sagte aus, dass Mandic das Pfefferspray erst eingesetzt hat, nachdem die beiden Linken bereits weggefahren waren. Nach ihrer Beschreibung dürfte selbst sein erster Pfefferspray-Angriff schwerlich als Nothilfe geschweige denn Notwehr durchgehen. Der zweite Angriff hingegen erfolgte ohne Not gegen ein bereits verletztes und wehrloses Opfer, strafbar als gefährliche Körperverletzung. Auf die Frage des Richters, ob er noch weitere Fragen an die Zeugin habe, antwortete Mandic: „Also mit wenigen Abstrichen fand ich das alles sehr, sehr gut. Ich erinnere mich auch fast ganz genauso daran.“ Pünktlich zu Prozessbeginn leitete die AfD ein Parteiausschlussverfahren gegen Mandic ein.
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