Am 14. Mai gab die Heidelberger Staatsanwaltschaft per Pressemitteilung bekannt, dass die
„Ermittlungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Heidelberger Burschenschaft ‚Normannia‘ abgeschlossen“ seien und für sechs der zehn Beschuldigten Strafbefehle wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlicher Beleidigung beantragt und Anklage erhoben würde. Die noch nicht rechtskräftigen Strafen gehen von Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen bis zu Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit Bewährung. Die restlichen Ermittlungsverfahren wurden eingestellt. Zu den jetzt verurteilten „Normannen“ gehören Andre Rotärmel und Luis Stadlthanner, die beide zu neun Monate auf Bewährung verurteilt wurden.
Kurz zuvor sorgte bereits ein anderes Gerichtsverfahren gegen ehemalige „Aktive“ der „Burschenschaft Normannia“ für Schlagzeilen. Am 1. Mai 2019 hatten mehrere „Normannen“ einen Korporierten der Verbindung „Rupertia“ angegriffen. Zwei „Normannen“ verletzten den „Ruperten“ durch Faustschläge ins Gesicht. im Im Juni 2020 wurde der zu diesem Zeitpunkt bereits aus der „Normannia“ ausgetretene Kilian Demant – genannt „Thor-Steinar-Fux“ – wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und ging in Berufung.
In der Berufungsverhandlung am 3. Mai 2021 wurde das erstinstanzliche Urteil von 60 Sozialstunden bestätigt. In der Verhandlung kam zur Sprache, dass die „Normannen“ nicht nur körperlich gewalttätig wurden, sondern dass auch antisemitische Beschimpfungen fielen und ein Hitlergruß gezeigt wurde. Außerdem stellte sich heraus, dass mindestens der als Zeuge geladene Luis Stadlthanner trotz der Auflösung der Aktivitas nach den antisemitischen Angriffen Ende August 2020 zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung weiter das Normannenhaus als Meldeadresse nutzte.
Das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den zweiten Schläger läuft laut Angaben der Staatsanwaltschaft noch. Dabei dürfte es sich um Alexander Römelt handeln. Römelt wurde nicht mit der restlichen Aktivitas ausgeschlossen, da er zu diesem Zeitpunkt bereits in die Reihen der Altherrenschaft aufgenommen worden war. Mit dabei beim Angriff auf die „Rupertia“ war auch Kilian Steinmann, der ebenfalls rechtzeitig vor der Auflösung der Aktivitas „Alter Herr“ wurde.
Mittlerweile wird die „Normannia“ vom Nazianwalt Andreas Schoemaker gegenüber der Presse vertreten. Schoemaker arbeitet mit miesen Einschüchterungsversuchen und droht JournalistInnen mit Konsequenzen im Falle einer unvorteilhaften Berichterstattung.
Die Normannia hatte ihren Mitglieder auferlegt, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, mit der sie einer Unvereinbarkeit mit Parteien oder Organisationen zustimmen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Da viele der „Alten Herren“ aber so stramme Nazis sind, dass sie keinesfalls dieser Selbstausschlussklausel zustimmen wollten, wurde aus „Beobachtung durch den Verfassungsschutz“ eine „rechtmäßige Beobachtung durch den Verfassungsschutz“. Was eine „rechtmäßige Beobachtung“ sein soll, definiert der Altherrenverband der „Burschenschaft“ – Problem gelöst.