Am 27. April fand der zweite Prozesstag gegen Dubravko Mandic im Berufungsprozess vor dem Landgericht Freiburg statt. Der erste Prozesstag war am 13. April. Den Vorsitz hatte Richter Alexander Klein, die beiden Schöffinnen stellten keine Fragen. Die Anklage führten der Karlsruher Staatsanwalt Thomas Röber im Fall des Nürnberger Prozess-Fotos auf Facebook (Aktenzeichen 11 Ns 530 Js 2497/16) und Oberstaatsanwalt Florian Rink im Fall des Angriffs auf der Kaiserstuhlbrücke (Aktenzeichen 32 Cs 455 Js 21888/19). Mandic wurde weiterhin von Jochen Lober aus Köln und Sylvia Schwaben aus dem Pfinztal bei Karlsruhe verteidigt. An diesem Tag wurden zwei unbeteiligte Zeuginnen vernommen, die den Naziangriff von Dubravko Mandic und Robert Hagerman am 16. Mai 2019 auf der Kaiserstuhlbrücke beobachtet hatten, eine dritte Zeugin war nicht erschienen. Die Vernehmungen der beiden glaubwürdigen Zeuginnen hangelten sich im Wesentlichen an Hagermans Video entlang. Beide Zeuginnen konnten sich auch nach drei Jahren noch ganz gut erinnern – sowohl an Details des Ablaufs, als auch sehr lebendig an das arrogante und sexistische Verhalten des Angeklagten Mandic am Tatort. Diese Zeugin wurde von Mandic von der Verteidigerbank aus fotografiert, was vom Richter gerügt wurde. Die zweite Zeugin kam erst mit langer Verspätung dran, aber der anstehende Arzttermin ihres kleinen Sohnes interessierte die Nazis herzlich wenig. In Mandic’ Worten: „Beim Arzt muss man sowieso immer warten, hier geht es um ein halbes Jahr auf Bewährung!“ Der Richter entließ die Zeugin während der absichtlich von der Verteidigung in die Länge gezogenen Befragung mit dem Angebot, die Zeugin auf Antrag erneut zu laden. Das nahmen die Nazis zum Anlass für einen ihrer üblichen Befangenheitsanträge ohne Aussicht auf Erfolg.