Am 01.02.2023 beschloss das Bundesverfassungsgericht, die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.01.2020 zum Verbot von linksunten.indymedia.org nicht zur Entscheidung anzunehmen. Dabei zieht sich das Gericht auf Formalia zurück. Das Anwaltskollektiv fasst die Begründung des Gerichts so zusammen:
„Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerden mit der Begründung nicht zur Entscheidung an, dass die Beschwerdeführer*innen nicht als Verein geklagt hätten. Zwar wäre bei einer gemeinsamen Klage eine Selbstbelastung mit Blick auf das Strafverfahren zu befürchten gewesen. Eine solche Äußerung durch die gemeinsame Klage oder durch ein Bekenntnis, Mitglied dieses Vereins zu sein, sei aber im Strafverfahren nicht gänzlich verwertbar gewesen.“
Immerhin wird mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts also ein Beweisverwertungsverbot für Angaben von Beschuldigten in zukünftigen Verwaltungsverfahren ins Spiel gebracht.
Das Fazit der AnwältInnen:
„Wenn sich die Verbotsbehörde aussuchen kann, auf welcher Rechtsgrundlage sie gegen missliebige Inhalte von Medien vorgeht, wird die Pressefreiheit ausgehebelt. Hier keinen individuellen Rechtsschutz zu ermöglichen und diesen im verwaltungsgerichtlichen Weg nur unter der Maßgabe einer Selbstbelastung überhaupt zu ermöglichen, halten wir weiterhin für rechtsstaatswidrig“.
Wegen der linksunten-Razzien am 17. Januar bei Radio Dreyeckland reicht die Gesellschaft für Freiheitsrechte zusammen mit RDL Beschwerde beim Landgericht Karlsruhe ein.
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