Mittwoch, 19.07.2023

Edmund Dillinger, der Missbrauchsseelsorger vom „Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen“ (CV) wird auch nach seinem Tod noch von Kirche und Staat geschützt. Dillinger hatte über mehrere Jahrzehnte vor allem Jungen sexuell missbraucht und seine Taten fotografiert und gefilmt. Sein Neffe Steffen Dillinger hatte nach dem Tod seines korporierten Onkels in dessen Wohnung detaillierte Unterlagen und vor allem über 700 Fotos und Videos gefunden – die meisten davon hart pornografisch. Der Neffe hatte sich an das Bistum Trier und an Gerhard Robbers, den Vorsitzenden der Aufarbeitungskommision, gewandt, der ihm zum Verbrennen des Beweismaterials riet. Doch Steffen Dillinger wollte Aufklärung und übergab das Material der Polizei. Dem Ratschlag des ehemaligen Landesverfassungsrichters, rheinland-pfälzischen Justizministers und evangelischen Trierer Professors für Öffentliches Recht, Kirchenrecht, Staatsphilosophie und Verfassungsgeschichte folgend, ließ die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am 5. Juli das Beweismaterial von der saarländischen Polizei verbrennen – inklusive Tagebüchern, Briefwechseln und Kalender von Edmund Dillinger.
Der saarländische Generalstaatsanwalt Manfred Kost war ganz schön geknickt über das, was der saarländische CDU-Fraktionschef Stephan Toscani „einen Fall von Behördenversagen“ nannte, nämlich die Vernichtung des Beweismaterials noch vor Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu dem vermuteten pädophilen Netzwerk rund um Dillinger und obwohl der Beauftragte für die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Fall Dillinger schon Akteneinsicht beantragt hatte: „Ich bedauere dieses Vorgehen und möchte mich dafür entschuldigen.“ Der ehemalige Gefängnisdirektor, Leiter der Vollzugsabteilung im saarländischen Justizministerium und CDU-Politiker Kost nutzte seine „Entschuldigung“, um die Kirche von alle Vorwürfen in der Causa Dillinger freizusprechen: „Dies war im vorliegenden Fall nicht die richtige Maßnahme, weil zu prüfen gewesen wäre, ob die Unterlagen noch für Vorgänge außerhalb der Strafverfolgung mit Blick auf Opferschutzinteressen und kircheninterne Aufklärungen oder gar bei neuen Ermittlungsansätzen zur Verfügung stehen sollten, auch wenn sich aktuell keine Verdachtsmomente ableiten ließen“.
Nachdem alle Beweise in der Müllverbrennungsanlage vernichtet worden waren, schrieb der zuständige Polizeibeamte einen Vermerk, wonach der Erbe Steffen Dillinger zugestimmt habe. Dieser widerspricht vehement, nun stehe „Aussage gegen Aussage“. Immerhin hat die Staatsanwaltschaft Mainz ihr Ermittlungsverfahren gegen Steffen Dillinger, mit dem Gerhard Robbers Dillingers Neffen bedroht hatte, mittlerweile eingestellt: Wegen des Besitzes kinderpornografischer Fotos und Videos, nämlich des Beweismaterials. Ein saarländischer Bürger hat nun Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Saarbrücken eingereicht. Das Ermittlungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken geführt.
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