Mittwoch, 01.11.2023

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat Details zum Fall Daniel Halemba veröffentlicht, nachdem Halembas Freiburger Nazianwalt Dubravko Mandic zuvor reihenweise Propaganda-Videos veröffentlicht hatte. Bei der Razzia im September bei der „Prager Burschenschaft Teutonia zu Würzburg“ in der „Deutschen Burschenschaft“ wurde demnach verbotene NS-Propaganda gefunden, unter anderem im Gästebuch der „Burschenschaft“:
„Nach einer am 14.09.2023 durchgeführten Durchsuchung des Verbindungshauses hat sich der Verdacht gegen den Beschuldigten und weitere Mitglieder der Verbindung erhärtet. So wurde unter anderem ein im Verbindungshaus ausliegendes Gästebuch beschlagnahmt, in dem ein Eintrag mit dem Ausspruch „Sieg Heil“ mit dem Namenszug des Beschuldigten H. unterzeichnet wurde. In dem von ihm bewohnten Zimmer wurde zudem an prominenter Stelle der Ausdruck eines mit einer sogenannten Doppelsigrune versehenen SS-Befehls des Reichsführers SS Heinrich Himmler vom 28.10.1939 aufgefunden. In sonstigen Räumen des Verbindungshauses fanden sich verschiedene NS-Devotionalien und antisemitische Schriften. Die Auswertung zahlreicher sichergestellter Datenträger und Mobiltelefone dauert derzeit noch an. Aufgefunden wurden bei der Durchsuchung des Verbindungshauses auch mehrere Schlagringe, eine Machete, Schlagstöcke, ein Einhandmesser und eine Schreckschusswaffe.“
Bei dem „Ausdruck eines mit einer sogenannten Doppelsigrune versehenen SS-Befehls des Reichsführers SS Heinrich Himmler vom 28.10.1939“, der in Halembas Zimmer gefunden wurde, handelt es sich um Himmlers Zeugungsbefehl „für die gesamte SS und Polizei“ nach einem Jahr Krieg: „Jeder Krieg ist ein Aderlaß des besten Blutes. Mancher Sieg der Waffen war für ein Volk zugleich eine vernichtende Niederlage seiner Lebenskraft und seines Blutes. Hierbei ist der leider notwendige Tod der besten Männer, so betrauernswert er ist, noch nicht das Schlimmste. Viel schlimmer ist das Fehlen der während des Krieges von den Lebenden und der nach dem Krieg von den Toten nicht gezeugten Kinder.“
In dem Befehl, den der 22-jährige Halemba „an prominenter Stelle“ in seinem Schlafzimmer platzierte, forderte Himmler seine „SS-Männer“ und die „Mütter dieser von Deutschland erhofften Kinder“ auf: „[Z]eigt, daß Ihr im Glauben an den Führer und im Willen zum ewigen Leben unseres Blutes und Volkes ebenso tapfer, wie Ihr für Deutschland zu kämpfen und zu sterben versteht, das Leben für Deutschland weiterzugeben willens seid!“
Die Staatsanwaltschaft wirft Halemba vor, mit weiteren „Burschenschaftern“ der „Teutonia“ einen Mitbeschuldigten „massiv eingeschüchtert“ zu haben und beantragte deshalb einen Haftbefehl wegen Verdunklungsgefahr. Daraufhin war Halemba untergetaucht und wurde erst am 30. Oktober im baden-württembergischen Kirchheim unter Teck verhaftet: Dem Morgen vor der konstituierenden Sitzung des Bayerischen Landtags, die ihm Immunität verschafft hätte. Während der Landtagsitzung in München wurde Halemba in Würzburg dem Haftrichter vorgeführt, der den Haftbefehl am Abend außer Vollzug setzte, unter anderem mit einem Kontaktverbot zur „Teutonia“ als Auflage. Halemba war am nächsten Tag im Parlament erschienen und wurde dort von der AfD als Repressionsopfer gefeiert. Allerdings hatte der Landtag bereits während der konstituierenden Sitzung Halembas Immunität aufgehoben. Die AfD hat sich bei der Abstimmung enthalten.
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