Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil vom 24. März des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen Manfred Jenne wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft nicht einmal zwei Jahre nach dem Urteil bestätigt. Der „Reichsbürger“ und Corona-Schwurbler aus Efringen-Kirchen hatte am 7. Februar 2022 einen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle absichtlich überfahren und schwer am Kopf verletzt.
Das Urteil dürfte grundlegende Bedeutung für andere „Reichsbürger“-Prozesse wie gegen die „Gruppe Reuß“ haben, deren Mitglieder Mitte Dezember vor drei Oberlandesgerichten angeklagt wurden: Es ist zukünftig generell mit härteren Strafen gegen „Reichsbürger“ zu rechnen.
Jenne beauftragte den Freiburger Krawallonazianwalt Dubravko Mandic mit einer Verwaltungsklage gegen den Polizeieinsatz. Das Verfahren ruhte bis zur Rechtskraft des Strafurteils und dürfte nun fortgesetzt werden, aber wenig erfolgversprechend sein.
Vor dem Oberverwaltungsgericht verteidigen ließ Jenne sich jedoch von dem Freiburger Rechtsanwalt Ulf Köpcke. Der hatte nämlich bereits Erfahrung mit der erfolgreichen Verteidigung des Nazis Florian Stech, der ebenfalls einen Menschen absichtlich und aus politischen Gründen mit seinem Auto überfahren hatte.
Doch Stech wurde nach einer längeren Vorgeschichte im ersten Strafprozess freigesprochen. Nach einer erfolgreichen Revision und der Aufhebung des Freispruchs durch den BGH wurde er im zweiten Strafprozess erneut freigesprochen. Aber damals wurde eben kein Polizist überfahren, sondern ein Antifaschist.