Mittwoch, 31.07.2024

Am 30. Juli verkündete das Landgericht Freiburg das Urteil im Berufungsprozess gegen den Freiburger AfD-Nazi Robert Hagerman wegen gefährlicher Körperverletzung: seine Berufung wurde verworfen. Die Strafe aus dem erstinstanzlichen Urteil in Höhe von 120 Tagessätzen à 10 Euro wurde bestätigt. Die Kosten der Verfahrens, die der Nebenklage und das Honorar seiner Nazianwältin Nicole Schneiders muss Hagerman ebenfalls zahlen.
Es gab auch keinen „Langzeitrabatt“ wie von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen, denn die Pandemie sei schuld an der langen Verfahrensdauer von drei Jahren. Hagerman ist bekanntlich Pandemieleugner, so dass ein Prozess in der Corona-Hochphase wegen erwartbaren Schwurblerprotesten zu risikoreich gewesen sei.
Der Tatkomplex wurde in drei Teile unterteilt: Der Tatablauf am 12. Juni 2021 bis zu Hagermans ersten Pfeffersprayeinsatz gegen die beiden jugendlichen Antifas, Hagermans zweiten Pfeffersprayeinsatz gegen die beiden ErsthelferInnen sowie als dritten Tatkomplex: Hagermans Messerangriff.
Das Verfahren im ersten Tatkomplex wurde eingestellt, da Hagerman provoziert worden sei. Es sei unklar geblieben, ob der Pfeffersprayeinsatz eventuell gerechtfertigte Notwehr war. Der zweite Tatkomplex war der Pferffersprayeinsatz gegen die NebenklägerInnen und nur dieser wurde verhandelt. Der dritte Tatkomplex war Hagermans Messerangriff, der gar nicht erst angklagt wurde, weil Notwehr nicht auszuschließen sei.
Verurteilt wurde Hagerman, weil er sich nicht in einem Tatsachenirrtum befand, er wurde selbst gar nicht berührt. Hagermans Nazi-Anwältin hatte seine Gewalt als Fehlreaktion aufgrund seiner Autismus-Erkrankung zu entschuldigen versucht. Autisten wie Hagerman können laut Gutachter sehr wohl zwischen Recht und Unrecht unterscheiden.
Wohl aber befand sich Hagerman nach Ansicht des Gerichts in einem Verbotsirrtum. Hagerman war bis zu seinem Schlusswort am vorletzten Verhandlungstag der Meinung, dass er die ihn beleidigenden Personen mit allen Mitteln verfolgen durfte. Die Richterin und die beiden Schöffen waren anderer Meinung.