Die Antirakampagne gegen Richter Bengt Fuchs geht in die sechste Woche. Nachdem unser Communiqué in über 30 überregionalen Medienberichten aufgegriffen wurde, ist das Thema gesetzt und Fuchs’ Ruf ruiniert. In den letzten anderthalb Wochen berichteten die Leipziger Volkszeitung, der Deutschlandfunk, MDR/Tagesschau und die taz.
Gegen Bengt Fuchs laufen zur Zeit zwei Ermittlungsverfahren: Ein Disziplinarverfahren, an dessen Ende seine Entfernung aus dem Beamtendienst stehen könnte und das Voraussetzung für die Aberkennung seiner Pensionsansprüche ist, und ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung, strafbewehrt mit drei Monaten bis fünf Jahren Haft.
Das Disziplinarverfahren wird laut MDR „von einem externen Richter im Auftrag des Verwaltungsgerichts Gera selbst geführt“.
Eingeleitet wurde es vom Präsidenten des Verwaltungsgerichts Gera, Michael Obhues. Einfach, weil er musste:
„Werden konkrete Anhaltspunkte bekannt, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, hat der Dienstvorgesetzte ein Disziplinarverfahren einzuleiten; er hat den höheren Dienstvorgesetzen hierüber unverzüglich zu unterrichten. Der höhere Dienstvorgesetzte und die oberste Dienstbehörde können das Disziplinarverfahren selbst einleiten und jederzeit an sich ziehen.“
Obwohl Obhues über Jahre den statistisch nachweisbaren Rassismus seines Pressesprechers Bernd Amelung und seines Stellvertreters Bengt Fuchs deckte, hat die thüringische Justizministerin Doreen Denstädt von den Grünen den Fall bisher nicht an sich gezogen.
Das Strafverfahren wurde wegen Fuchs’ Zitat „Rotationseuropäer mit Eigentumszuordnungsschwäche?“ eingeleitet. Diese volksverhetzende Äußerung über Sinti und Roma postete Bengt Fuchs am 7. August 2019 auf TraMiZu. In diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre, somit ist die Straftat noch nicht verjährt.
Die linke Landtagsabgeordnete Katharina König-Preuss forderte nicht nur die Suspendierung des rassistischen Richters, sondern stellte am 4. August zudem Strafanzeige gegen Bengt Fuchs wegen Volksverhetzung.
Ermittelt wird nach § 130 StGB. Der Staatsanwaltschaft Gera liegen rechtssichere Screenshots des Postings vor. Die Verjährung wurde unterbrochen. Auf dass Bengt Fuchs nie wieder Macht über Menschen hat.