Freitag, 21.03.2025

Nachdem das „Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg“ den baden-württembergischen Landesverband der AfD am 13. Juli 2022 als Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt erklärte und dies am Folgetag in einer Pressemitteilung bekannt gab, reagierte die AfD mit einer erfolglosen Beschwerde in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Nun hat das Verwaltungsgericht Stuttgart im Hauptsacheverfahren ebenfalls gegen die AfD entschieden:
„Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 18.03.2025 die Klage des AfD Landesverbands Baden-Württemberg gegen seine Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg und die öffentliche Bekanntgabe dieser Beobachtung abgewiesen (Az.: 1 K 20/25). Die Berufung wurde zugelassen.“
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