Die Thüringer Justiz wird den rassistischen Verwaltungsrichter und Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Gera Bengt Fuchs nicht wegen Volksverhetzung anklagen. Der „Alte Herr“ der „Turnerschaft Salia Jenensis Göttingen“ hatte in einer TraMiZu-Facebookgruppe vor tausenden Korporierten Sinti und Roma pauschal als „Rotationseuropäer mit Eigentumszuordnungsschwäche“ bezeichnet. Im Juli hatte das Landgericht Gera, wo Fuchs einst selbst richtete, die Eröffnung eines Hauptverfahrens trotz der antiziganistischen Äußerungen verweigert.
Das Oberlandesgericht Thüringen hat am 27. Oktober eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Gera gegen die Entscheidung des Landgerichts abgelehnt. Nach Ansicht des 3. Strafsenats des Jenaer Gerichts war die Äußerung zwar eine „grob geschmacklose und diffamierende Entgleisung des Angeschuldigten“, aber sie sei lediglich „ein missglückter Versuch, die Betroffenen in ironisch-satirischer Form pauschal lächerlich zu machen und möglichst viele ,Likes‘ zu erzielen. Gleichwohl sei die Äußerung weder von Hass erfüllt noch reize sie in feindseliger Weise zum Hass an (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB ,Aufstacheln zum Hass‘).“
Das zur Zeit ruhende Disziplinarverfahren gegen Bengt Fuchs dürfte nun wieder aufgenommen werden. Dieses Verfahren wird von seinem Vorgesetzten-im-Geiste Michael Obhues geführt, dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts in Gera. Aber wirklich niemand erwartet, dass die rechte Richterschaft in Thüringen einen der ihren verurteilt. Seine Strafe war unser Communiqué und die Antirakampagne. Die thüringische Justiz ist nurmehr ein Witz, aber nur solche wie Fuchs haben was zu lachen.
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