Am 31. Oktober beginnt in Mannheim vor dem Landgericht der Prozess gegen Alexander Scheuermann, der am Rosenmontag, dem 3. März, mit seinem Auto zwei Menschen tötete und 14 teils schwer verletzte. Die Behörden wollten von einem rechtsradikalen Hintergrund nichts wissen, obwohl er bereits einschlägig verurteilt worden war. Das Kommunalinfo Mannheim schreibt:
„Auch die Ermittlungsbehörden ermittelten in diese Richtung. Nach und nach kamen mehr Details zur Vergangenheit von Alexander S. heraus. Wegen des Facebook-Kommentars ,Sieg Heil from Germany‘ unter einem Hitler-Bild bekam er im Jahr 2019 eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 20 Euro.
Zeugen sollen ihn als ,sehr konservativ‘ und vielleicht ,ein bisschen‘ rechts beschrieben haben. Er soll judenfeindliche Witze von sich gegeben und bei der Arbeit NS-Lieder gesungen haben. Am Tattag soll S. bei einem Musikstreamingdienst das Lied ,SS marschiert in Feindesland‘ abgerufen und wenige Minuten vor der Todesfahrt das Lied ,Feuer frei‘ der Band Rammstein ausgewählt haben. Im Songtext heißt es ,Dein Glück / Ist nicht mein Glück / Ist mein Unglück‘.
Trotz dieser Erkenntnisse geht die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Mannheim nicht von einer ,politisch motivierten Tat‘ aus. Die Ermittlungsbehörden sehen vielmehr einen ,psychischen Ausnahmezustand‘ als ursächlich an. Fraglich ist allerdings, ob das eine das andere ausschließt?“