Am Rosenmontag, den 3. März 2025, verübte der Nazi Alexander Scheuermann einen Anschlag in Mannheim mit einem Auto als Waffe. Er fuhr mit seinem Kleinwagen in eine Menschenmenge auf den Planken in der Mannheimer Innenstadt, wo gerade ein Fasnachtsmarkt stattfand.
Scheuermann tötete eine 83-jährige Frau und einen 54-jährigen Mann und verletzte vierzehn Menschen zum Teil schwer. Ein Taxifahrer verfolgte den Täter und versperrten ihm in einer Sackgasse die Weiterfahrt. Der Täter schoss mit einer Schreckschusspistole, floh zu Fuß weiter und schoss sich bei seiner Festnahme durch die Polizei selbst in den Mund. Seitdem schweigt Alexander Scheuermann.
Noch während der Durchsuchung der Wohnung des Täters schloss der Mannheimer Oberstaatsanwalt Romeo Schüssler auf einer Pressekonferenz einen politischen Hintergrund aus:
„Wir haben uns dann schnell darauf konzentriert, zum Hintergrund dieser Tat Erkenntnisse zu gewinnen, zur Motivationslage des Täters. Am Anfang war es noch nicht klar, ob es sich um einen extremistischen Täter handelt oder ob ein politisches Motiv vorliegt. Nach bisherigen Erkenntnissen können wir ausschließen, dass es sich um eine politisch motivierte Tat handelt. Wir haben vielmehr konkrete Anhaltspunkte auf eine psychische Erkrankung des Täters.“
Diese frühe Festlegung auf ein Motiv durch die Polizei führte in der Folge zu einer Forderung nach einem Register für psychisch Kranke – eine proaktive Hilfestellung für die „Euthanasie“-Politik kommender Naziregierungen. Thomas Strobl, CDU-Innenminister mit Schmiss im Gesicht, da „Alter Herr“ der „Alten Leipziger Landmannschaft Afrania zu Heidelberg“ im „Coburger Convent“, will das Thema „Stigmatisierung psychisch Kranker“ bundesweit vorantreiben:
„Innenminister Thomas Strobl wird den Umgang mit psychisch auffälligen Menschen, die potenziell gefährlich sind oder werden könnten, in die nächste Innenministerkonferenz (IMK) einbringen und dort mit den Innenministerinnen und Innenministern besprechen.“
Scheuermanns Verurteilung wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ auf Facebook aufgrund seines „Sieg Heil from Germany“ unter einem Bild von Adolf Hitler in Uniform mit Hakenkreuzbinde erwähnte Schüssler auf eine Art, die einer Lüge gleichkommt:
„Der Täter war bisher nicht in nennenswertem Umfang strafrechtlich in Erscheinung getreten. Und wir haben wie gesagt keinerlei Anhaltspunkte bislang, dass es sich um eine politisch motivierte Tat handelt. […] Der Täter hat ein paar Vorstrafen, die zum Teil aber lang zurückliegen. Das ist einmal eine Körperverletzung, die aber mit einer kurzen Freiheitsstrafe, das ist schon über zehn Jahre her, geahndet wurde. Da gibt es eine fahrlässige Trunkenheit im Verkehr. Und die letzte Tat, die ist von 2018, und die ist aus dem Bereich „Hate Speech“, sage ich jetzt mal. Auf Facebook einen Kommentar abgesetzt, weswegen er auch zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, die er dann auch bezahlt hat. Die Tat war 2018, seit diesem Zeitpunkt gibt es keine Erkenntnisse.“
Die Tat machte noch am selben Tag auch international Schlagzeilen. Aber im deutschen Fernsehen lief kein Brennpunkt, sondern Karneval.
Am 4. März wurde ein Haftbefehl erlassen und Exif Recherche veröffentlichte Teile der Nazibiographie des Mörders.
Am 5. März veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Mannheim und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg eine Pressemitteilung zum aktuellen Stand der Ermittlungen. Darin wurden die antifaschistischen Recherchen zwar erwähnt, aber von „Ermittlungen in alle Richtungen“ oder gar Selbstkritik keine Spur:
„Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen gibt es weiterhin keine Anhaltspunkte dafür, dass der konkreten Tat ein extremistisches oder politisches Motiv zugrunde lag. Hinweise auf mögliche Kontakte des 40-jährigen Mannes ins rechtsextreme Milieu im Jahr 2018 sind den Ermittlungsbehörden bekannt und stehen ebenfalls im Fokus der Ermittlungen.
Soweit der Mann wegen eines Kommentars auf einer Social Media Plattform im selben Jahr wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt wurde, findet dies im Rahmen der Ermittlungen ebenfalls Berücksichtigung.
Abfragen bei verschiedenen Nachrichtendiensten führten allerdings zu keinen extremismusrelevanten Rückmeldungen. Auch bei den bisher gesichteten Asservaten konnten bislang keinerlei Anhaltspunkte für eine extremistische Gesinnung des Tatverdächtigen gefunden werden. Die Auswertung wird aktuell intensiv fortgeführt.“
Die Berichterstattung in den Medien zum Anschlag in Mannheim war erheblich geringer als bei den Anschlägen von München, Magdeburg oder Aschaffenburg. Während der Nazihintergrund in Spanien oder den Niederlanden das wesentliche Thema war, verschwand dieser Aspekt in Deutschland aufgrund der staatlichen Propaganda bereits kurze Zeit später wieder aus den Medien. Eine Beratung im Innenausschuss des Bundestages am 14. März haben CDU und SPD verhindert.
Bei der Politik des Stuttgarter LKA und der Staatsanwaltschaft Mannheim unter dem Nazischützer Schüssler handelt es sich um einer gezielte und vorsätzliche Entpolitisierung einer Mordfahrt. Das Ziel ist es offenbar, die Ermittlungszuständigkeit in Baden-Württemberg zu halten, da bei einem politischen Motiv der Generalbundesanwalt die Ermittlungen an sich ziehen würde. Was hilft: ein deutscher Täter interessiert hier niemand.