Der Nazibursche John Hoewer von der „Kölner Burschenschaft Germania“, der „Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks zu Bonn“ und der „Magdeburger Burschenschaft Germania“ in der „Deutschen Burschenschaft“ darf nach einer Absage in Rheinland-Pfalz nun im deutlich rechteren Sachsen sein Referendariat machen. Die CDU-Justizministerin will nun laut Spiegel dagegen klagen:
„Hintergrund ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen von Anfang November. Die Richter hatten einen Anwärter für den juristischen Vorbereitungsdienst vorläufig zugelassen, obwohl er Vorstandsmitglied des Vereins »Ein Prozent e.V.« war, sich in der inzwischen aufgelösten Jungen Alternative (JA) engagierte und Verbindungen zur »Identitären Bewegung« unterhielt.“
Der Grund für das freistaatliche Nazi-Eldorado sind die faschismusfreundlichen Gesetzesauslegungen des obersten Gerichts:
„Doch die Lage in Sachsen ist kompliziert, weil der Sächsische Verfassungsgerichtshof im Oktober 2022 klare Regeln aufstellte für mögliche Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers. Es sind Auslegungsregeln, die in anderen Bundesländern so nicht gelten. Demnach kann es in Sachsen nicht reichen, dass der Kandidat im rechten Milieu aktiv ist. Er muss sich beim Bekämpfen der freiheitlich demokratischen Grundordnung auch strafbar gemacht haben. Dies war im aktuellen Fall nicht gegeben.“
Presse (zu Hoewers Zulassung):
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