Donnerstag, 29.01.2026

Vor dem Oberlandesgericht Dresden hat der Prozess gegen die „Sächsischen Separatisten“ begonnen. Angeklagt sind Jörg Schimanek, Jörn Erik Schimanek, Karl Jonas Kaden, Norman Lorenzo Thieme, Kurt Uwe Wolfgang Hättasch, Hans-Georg Pförtsch, Kevin Müller und Kevin Richter wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung.
Die taz schreibt: „Die Bundesanwaltschaft wirft ihm und den anderen sieben Mitangeklagten vor, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung zu sein. Sie hätten ein „hochverräterisches Unternehmen“ gegen die Bundesrepublik vorbereitet, paramilitärische Übungen betrieben und sich auf ethnische Säuberungen von Gebieten in Ostdeutschland vorbereitet. Rassismus und Antisemitismus seien treibend für die etwa 20 Mitglieder gewesen. Unter anderem nahmen sie an einem Häuserkampftraining teil.“
Die Liste der Strafverteidiger liest sich wie ein Who’s who der deutschen Nazianwaltsszene: RA Martin Kohlmann, Chemnitz; RA Andreas Kohn, Chemnitz; RA Peter Richter, Saarbrücken; RA Michael Baitinger, Rüsselsheim am Main; RAin Ines Große, Leipzig; RA Ronald Mayer, Freital; RA Denis van Ngoc, Leipzig; RAin Claudia Riemer, Leipzig, RA Mike Thümmler, Geithain; RA Richard Ulrich, Schwarzenberg/Erzgebirge; RA Markus Berthold, Kirchheim unter Teck; RA Dubravko Mandic, Freiburg; RA Till Weckmüller, Freiburg; RA Arndt Hohnstädter, Leipzig; RA Brian Engelmann, Leipzig; RA Wolfram Nahrath, Hohen Neuendorf; RA Olaf Klemke, Cottbus; RA André Picker, Witten; RA Günther Herzogenrath-Amelung, Alteglofsheim.
Die Strategie der versammelten Nazianwaltschaft ist verschärfte Konfliktverteidigung. Wie Weckmüller kürzlich vor dem Amtsgericht Böblingen drohte auch sein Chef Mandic in Dresden der versammelten Richterschaft: „Wir wissen, was Sie getan haben, aber das sollen auch die normalen Bürger wissen. Wer bei so was mitmacht, macht sich mitschuldig. [...] In Ihrer Haut möchte ich nicht stecken.“
Wieder die taz: „Bei einer Pressekonferenz am vergangenen Freitag machte Mandic deutlich, warum er diese konfrontative Strategie verfolgt. Er glaube, die Rich­te­r:in­nen seien beauftragt, die Angeklagten zu verurteilen. Mandic sehe nur eine Chance, um sie davon abzuhalten: ,Die müssen im Grunde genommen Angst haben, dass sie selbst verfolgt werden.‘ Zu einem anderen Zeitpunkt, etwa wenn die AfD regiert, würde der Prozess ,juristisch anders‘ bewertet.“
Die „Kanzlei Mandic“ hatte am 21. und 22. November 2025 eine Schulungsveranstaltung im Hotel Maison Messmer in Baden-Baden organisiert, bei welcher der Dresdner Staatsanwalt Mike Ulbricht als Referent auftrat. Nachdem wir die Veranstaltung öffentlich gemacht hatten, stellte die Grünenfraktion im sächsischen Landtag eine Kleine Anfrage zum „Vortrag eines Staatsanwalts bei einem rechtsextremen Rechtsanwalt“.
Gleich mehrere der Rechtsanwälte, welche in Dresden die „Sächsischen Separatisten“ verteidigen, haben an der von Mandic organisierten Schulungsveranstaltung teilgenommen. Mit Markus Berthold, der AfD-Kandidat im Wahlkreis Kirchheim bei der baden-württembergischen Landtagswahl am 8. März 2026, verteidigt Mandic zur Zeit auch im Halemba-Prozess vor dem Amtsgericht Würzburg. Beide Nazianwälte waren 2023 auch Verteidiger im Verfahren gegen die „Gruppe Somogyi“ vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.
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