Dienstag, 29.01.2008
Der NPDler Andreas Storr hat während des Landtagswahlkampfes 2006 in Titisee-Neustadt einen Mann und seine drei dunkelhäutigen Kinder rassistisch beleidigt. Dafür wurde er vom Amtsgericht Titisee-Neustadt wegen ehrverletzender Schmähkritik zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Dieses Urteil wurde vom Landgericht Freiburg bestätigt, nun jedoch vom Oberlandesgericht in Karlsruhe in dritter Instanz verworfen.
Die deutsche Justiz ist eben nach wie vor auf dem rechten Auge blind — doch schlimmer als blind sein ist, nicht sehen zu wollen.
Zu Storr:
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