Freitag, 13.04.2007
Das Urteil gegen den NPDler Andreas Storr von 40 Tagessätzen à 40 Euro wegen „ehrverletzenden Äußerungen rassistischer Natur“ gegenüber einem aus Angola stammenden Lehrer aus Konstanz und seinen Kindern wegen ihrer Hautfarbe während des Landtagswahlkampfes im Januar 2006 ist rechtskräftig. Erst hatte sich das Amtsgericht Titisee- Neustadt geweigert einen Strafbefehl zu erlassen, wurde dann aber vom Landgericht Freiburg gerügt und verurteilte den NPD-Kader im Dezember 2006 schließlich doch noch. Dieses Urteil wurde jetzt vom Freiburger Landgericht bestätigt. So langsam sollte die NPD mal einsehen, dass Freiburg für sie eine „No-go-area“ ist.