Montag, 17.02.2014

Tina Gröbmayrs Beteiligung an der Verteidigung des Nazis Florian Stech in seinen Prozessen (1 2 3) wegen versuchten Mordes an einem Antifaschisten löste eine kontroverse Debatte in Freiburg aus. Nach einer affirmativen 1. Stellungnahme des Arbeitskreises Kritischer Juristinnen und Juristen Freiburg, in dem Gröbmayr zu diesem Zeitpunkt Mitglied war, war im Juli 2012 von der KTS gegen Gröbmayr ein Hausverbot und gegen den AKJ ein Veranstaltungsverbot ausgesprochen worden. Nach seiner 2. Stellungnahme im Januar 2014, in welcher der AKJ sich grundsätzlich gegen die Verteidigung von Nazis durch Linke ausspricht, wurde von der KTS das Veranstaltungsverbot gegen den AKJ wieder aufgehoben.
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