Alle, die noch davon ausgehen, dass es für eine ungestörte Unterhaltung völlig ausreichend ist das Handy auszuschalten, sollten dies schnell vergessen. Wie mittlerweile auch der Spiegel (Ausgabe 29/2007) berichtet, ist die Benutzung von Mobiltelefonen als Raummikrofon nicht nur technisch möglich, sondern wird von den deutschen Behörden auch tatsächlich eingesetzt: „In Wahrheit laufen in Deutschland derzeit mehrere Ermittlungsverfahren, in denen das Handy als Wanze eingesetzt wird.“ Dies ist auch im (scheinbar) ausgeschalteten Zustand möglich. Die Handy-Software lässt sich per Funk so umprogrammieren, dass bestimmte Funktionen, wie etwa die Freisprecheinrichtung, aktiviert werden, ohne dass der Besitzer davon etwas merkt. Diesbezüglich ist auch der ansonsten jedem sehr zu empfehlende Text des Internetportals Redside zum Umgang mit Mobiltelefonen zu korrigieren bzw. zu ergänzen. Wer bei sensibelen Unterredungen keine ungewünschten Mithörer möchte, der sollte das Handy am besten gleich zu Hause lassen, oder zumindest Akku und SIM-Karte entfernen. So schreibt auch das „Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“ in einer Broschüre: „Das Abhören von Raumgesprächen (..) kann nur dann sicher ausgeschlossen werden, wenn das Einbringen von Mobiltelefonen in den zu schützenden Raum verhindert wird.“