Samstag, 29.09.2007
Der Holocaustleugner Klaus Krusche scheiterte am 27. September vor
dem Landgericht Berlin mit seiner Berufung gegen das Urteil vom 20. Februar wegen Volksverhetzung über 90 Tagessätze à 25 Euro. Krusches versucht mit der Ausschöpfung des kompletten Instanzenweges die Verfassungsmäßigkeit des §130 StGB (Volksverhetzung) in Frage zu stellen und eine rechtskräftige Verurteilung nach diesem Paragraphen zu verhindern.
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