Im Marburger Burschenprozess nach dem bewaffneten Überfall von „Burschenschaftern“ auf eine aus ihrer Sicht liberale „Schwarzburgbundverbindung“ sind sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der einzige Verurteilte in Berufung gegangen. „Im Juni 2020 waren rund zehn maskierte und mit Schlagstöcken bewaffnete Männer in das Haus der Studentenverbindung Frankonia eingedrungen und hatten das Erdgeschoss fast vollständig verwüstet.“
Nach der Anklageverlesung am 1. Prozesstag am 7. Februar endete bereits der 2. Prozesstag am 28. Februar mit der Verurteilung von Nicolas Krömer von der „Marburger Burschenschaft Germania“ in der „Deutschen Burschenschaft“ wegen „gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung“ als Rädelsführer zu acht Monaten Haft auf Bewährung und Freispruch der übrigen angeklagten „Burschenschafter“. Krömer wird verteidigt vom „Deutschen Burschenschafter“ Björn Clemens, „Alter Herr“ der „Marburger Burschenschaft Rheinfranken“.
Zwei Prozesstage waren ausreichend, um den Nebenklageanwalt Michael Terwiesche, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und „Altherrenvorsitzender“ der „Schwarzburgverbindung Frankonia zu Marburg“ als epische Fehlbesetzung zu erkennen. Die Beweisaufnahme wurde beendet ohne zu klären, wie die Anwesenheit von Hans Fischer von der „Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks zu Bonn“ am Tatort zur Tatzeit in Frage stehen kann, wo doch von der Polizei „Lichtbilder der beschädigten Einrichtung und Verletzungen des Beschuldigten Fischer“ vom 14. Juni 2020 angefertigt wurden.