Die RDL-Razzien am 17. Januar waren rechtswidrig. Das Landgericht Karlsruhe hat am 22. August entschieden, dass das Amtsgericht Karlsruhe „die Durchsuchungen ohne ausreichende Prüfungen durchgewunken hatte“, wie RDL veröffentlichte.
Der SWR schrieb: „Die Hausdurchsuchungen sind laut Gericht nicht verhältnismäßig gewesen. Außerdem muss die Staatsanwaltschaft die bei den Durchsuchungen gefundenen Daten löschen.“
Anlass für die Razzien war ein RDL-Artikel zur Einstellung des §129-Verfahrens gegen die fünf als BetreiberInnen von Indymedia linksunten Verdächtigten fünf Jahre nach dem Verbot. Der Artikel enthielt einen Link auf das Archiv von linksunten.indymedia.org.
Diese fünf Personen werden nun wiederum der Verbreitung des linksunten-Archivs beschuldigt. Am 2. August ließ der ermittelnde Karlsruher Staatsanwalt Manuel Graulich die Wohnungen der fünf wie schon 2017 durch LKA, BFE und Freiburger Polizei durchsuchen und nahezu sämtliche IT-Infrastruktur beschlagnahmen. Die bei den RDL-Razzien beschlagnahmte Technik wurde nach drei Tagen herausgegeben, die Asservate vom August liegen auch nach mehr als drei Wochen noch immer beim LKA in Stuttgart.
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